Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicherlich bereits der Presse entnommen haben, sind die Schulen angehalten ab sofort eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 für Eltern und Erziehungsberechtigte, die zu einer ‚systemrelevanten Berufsgruppe‘ gehören zu gewährleisten. Hierzu ist eine Bestätigung des Arbeitgebers zu erbringen. Einen Antragsvordruck finden Sie unter
oder hier
Antrag auf Betreuung eines Kindes waehrend des Ruhens des Unterrichts
Wir bitten um frühzeitige Meldung mit Angabe der Tage, an denen eine Betreuung notwendig ist.